Batwa-Zugang zu Kulturstätten in Bwindi: Geregelte Rechte und Bedingungen
Menschen & Gemeinschaft · Bwindi-Region

Bei einem kurzen Stopp am Eingang des Murchison-Falls-Nationalparks im Oktober 2024 fiel sofort auf, wie frisch und hochwertig alles war: eine neue, makellos asphaltierte Straße mit weißen Markierungen, ein modernes Besucherzentrum, saubere Schilder. Uganda investiert in seine Nationalparks — und diese Entwicklung berührt auch die Menschen, die einst darin lebten. Denn während Touristen heute komfortabel durch Eingangstore fahren, stehen die Batwa — die Ureinwohner des Bwindi-Regenwaldes — vor einem anderen, komplizierteren Zugang zu denselben Wäldern.
Während unseres mehrtägigen Aufenthalts in Bwindi im Januar 2026 beschäftigte uns diese Frage immer wieder: Dürfen die Batwa ihre Kulturstätten im Wald überhaupt noch besuchen? Und wenn ja — unter welchen Bedingungen? Die Antwort ist differenzierter als ein einfaches Ja oder Nein. Sie erzählt von Verträgen, Misstrauen, kleinen Fortschritten und einem historischen Unrecht, das bis heute spürbar ist.
Dieser Artikel erklärt den aktuellen rechtlichen Rahmen, die praktischen Realitäten und was Reisende wissen sollten, wenn sie im Rahmen eines Community Walk in Buhoma oder einer Begegnung mit Batwa-Gruppen mehr über dieses Thema erfahren möchten.
Auf einen Blick
- Umsiedlung: 1991 — die Batwa wurden bei Gründung des Bwindi-Nationalparks zwangsumgesiedelt
- Kulturzugang: Eingeschränkt möglich — unter Aufsicht der Uganda Wildlife Authority (UWA)
- Rechtsgrundlage: Nationale Umweltgesetze, UWA-Regelungen, keine eigenständigen Landrechte
- Kulturerbe: Heilige Stätten, Höhlen, Zeremonialplätze im Wald
- Community Walk: Batwa-Kulturführungen in Buhoma für Touristen — Einnahmen fließen teilweise an Batwa-Gruppen
- Besuchsmonate: Fotos und Besuche des Autors: Oktober 2024 & Januar 2026
Wer sind die Batwa — und warum wurden sie umgesiedelt?
Die Batwa sind eines der ältesten Völker Zentralafrikas. Jahrtausende lang lebten sie als Jäger und Sammler im Bwindi-Regenwald — einem der artenreichsten Ökosysteme des Kontinents. Sie kannten jeden Baum, jede Höhle, jeden Pfad. Ihr Wissen über Heilpflanzen, ihr spirituelles Verhältnis zum Wald und ihre mündlich überlieferten Geschichten prägten eine Kultur, die ohne den Wald nicht denkbar war.
1991 wurde der Bwindi Impenetrable National Park offiziell gegründet. Die ugandische Regierung, unterstützt von internationalen Naturschutzorganisationen, entschied, den Wald zu schützen — unter anderem für die Berggorillas, die damals als akut vom Aussterben bedroht galten. Die Batwa wurden in diesem Prozess nicht konsultiert. Ohne Entschädigung, ohne Landtitel, ohne Übergangszeit wurden mehrere tausend Menschen aus dem Wald vertrieben, in dem ihre Vorfahren seit Generationen gelebt hatten.
Das Ergebnis war eine humanitäre Katastrophe. Ohne Land, ohne Vieh, ohne Bauernkenntnisse und ohne Aufnahme in die bäuerliche Gesellschaft der Bakiga-Nachbarn waren die Batwa plötzlich mittellos. Armut, Hunger, Alkoholmissbrauch, Diskriminierung — die Folgen der Umsiedlung sind bis heute sichtbar. Laut dem Uganda National Household Survey 2023/24 liegt die Gesundheitsversorgungsquote in der Kigezi-Region, zu der Bwindi gehört, bei nur 64 Prozent — und unter der Batwa-Bevölkerung dürfte sie noch deutlich niedriger liegen.
Heute leben viele Batwa-Familien am Rand der Nationalparks, in improvisierten Siedlungen oder als Landarbeiter bei anderen Volksgruppen. Ihre kulturelle Identität ist eng mit dem Wald verknüpft — doch der Wald ist nun gesperrt. Oder zumindest: formell gesperrt.
Der rechtliche Rahmen: Was sagen ugandische Gesetze?
Die Rechtslage der Batwa in Uganda ist komplex und lückenhaft. Uganda hat zwar die UN-Erklärung zu den Rechten indigener Völker (UNDRIP) nicht formal ratifiziert, erkennt aber in einigen Gesetzestexten die besonderen Bedürfnisse marginalisierter Gemeinschaften an. Die National Environment (Audit) Regulations S.I. No. 47 of 2020 sind ein Beispiel für regulatorische Instrumente, die Umweltauswirkungen auf betroffene Gemeinschaften berücksichtigen sollen — allerdings ohne explizite Regelungen für Batwa-Kulturzugang.
Die Uganda Wildlife Authority (UWA) verwaltet den Bwindi-Nationalpark und ist damit auch für Zugangsfragen zuständig. Grundsätzlich gilt: Betreten des Parks ohne Genehmigung ist verboten. Das betrifft Touristen genauso wie Anwohner — und damit auch die Batwa. Es gibt jedoch Ausnahmen und informelle Vereinbarungen, die seit den 1990er-Jahren entstanden sind.
Manche Batwa-Gruppen haben mit der UWA oder mit NGOs lokale Vereinbarungen getroffen, die begrenzte Besuche an spirituell bedeutsamen Orten erlauben. Diese Besuche sind in der Regel an Bedingungen geknüpft: Anmeldung, Begleitung durch UWA-Rangers, Einhaltung strikter Verhaltensregeln, keine Entnahme von Pflanzen oder anderen Waldprodukten. Zwischen 2020 und 2025 wurden im Bwindi-Nationalpark jährlich zwischen 20 und 60 Vorfälle der illegalen Entnahme von Nicht-Holz-Waldprodukten dokumentiert (Quelle: State of Wildlife Resources in Uganda 2026) — was zeigt, wie angespannt das Verhältnis zwischen Waldschutz und den Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung nach wie vor ist.
Offiziell festgeschriebene Landrechte oder ein formelles Recht auf kulturellen Zugang besitzen die Batwa nicht. Was existiert, sind Duldungen, Vereinbarungen im Einzelfall und die mehr oder weniger wohlwollende Haltung der jeweils zuständigen UWA-Ranger und Parkmanager. Das macht den Zugang fragil und abhängig von politischen Konjunkturen und persönlichen Beziehungen.
Kulturstätten im Wald: Was die Batwa schützen möchten
Wenn von Kulturstätten gesprochen wird, meinen viele zunächst Gebäude oder Denkmäler. Für die Batwa sind Kulturstätten etwas anderes: Orte im Wald, an denen Geister der Vorfahren verehrt werden, Höhlen, in denen Initiationsrituale stattfanden, bestimmte Baumgruppen, die als heilig gelten, Quellen mit ritueller Bedeutung und die Gräber der Ältesten.
Diese Stätten befinden sich mitten im Bwindi-Regenwald — also in einem Bereich, der heute streng als Nationalpark geschützt ist. Kein Schild markiert sie, keine Karte zeigt sie offiziell. Das Wissen über ihre Lage wird mündlich von Generation zu Generation weitergegeben. Doch je länger die Batwa vom Wald getrennt sind, desto brüchiger wird diese Überlieferungskette.
Ältere Batwa berichten, dass der Kontakt zu diesen Orten für ihre seelische Gesundheit und kulturelle Identität unverzichtbar ist. [ZITAT: Guide oder ältere Batwa-Person über die Bedeutung des Waldes für ihre Spiritualität] Junge Batwa hingegen sind in vielen Fällen kaum noch mit diesen Orten verbunden — sie sind in Siedlungen außerhalb des Parks aufgewachsen, sprechen die Sprache ihrer Bantu-Nachbarn und kennen den Wald nur aus Erzählungen.
Diese Erosion des kulturellen Gedächtnisses ist eine der gravierendsten Langzeitfolgen der Umsiedlung — und sie ist schwerer zu messen und zu bekämpfen als materielle Armut. Mehrere NGOs, darunter auch kirchliche Organisationen, arbeiten mit Batwa-Gemeinschaften daran, kulturelles Wissen zu dokumentieren und an jüngere Generationen weiterzugeben. Ob das die fehlende direkte Verbindung zum Wald kompensieren kann, bleibt offen.
Der Bwindi-Nationalpark beherbergt übrigens eine außergewöhnliche Biodiversität: Laut der ugandischen Wildtierbehörde wurden 2025 allein 426 Schimpansen im Park gezählt. Neben den Berggorillas schützt der Park auch zahlreiche andere gefährdete Arten — ein Umstand, der das Schutzregime legitimiert, aber die Frage nach der Gerechtigkeit gegenüber den Batwa nicht auflöst.
Tourismus als Brücke — oder als neue Ausgrenzung?
In Buhoma, dem nördlichen Eingangstor zum Park, hat sich in den vergangenen Jahren ein Batwa-Kulturtourismus entwickelt. Batwa-Gruppen bieten Führungen an, bei denen Besucher traditionelle Lebensweisen kennenlernen, Heilpflanzen gezeigt bekommen und Tänze sehen. Diese Angebote sind Teil der Community-Tourismus-Initiativen rund um die Gemeinschaft in Buhoma und werden von der UWA und verschiedenen NGOs unterstützt.
Ein Teil dieser Führungen findet am Waldrand oder sogar innerhalb des Parks statt — unter Aufsicht von UWA-Rangers. Das ist formal der geregelte Zugang, den Batwa-Gruppen heute haben: nicht als Rechtsinhaber, sondern als Tourismus-Dienstleister. Die Einnahmen aus diesen Führungen fließen an die teilnehmenden Batwa-Familien und sind für viele eine der wenigen verlässlichen Einkommensquellen.
Kritiker — darunter Menschenrechtsorganisationen und Vertreter der Batwa selbst — sehen darin eine problematische Verschiebung: Der Kulturzugang wird an ökonomische Nützlichkeit für den Tourismus geknüpft. Wer keine Führung anbietet, wer krank ist, wer keinen Kontakt zu einer NGO hat, wer keinen Ranger kennt — der hat faktisch keinen Zugang zu seinen Kulturstätten. Kultur wird zur Dienstleistung gemacht, nicht als Recht anerkannt.
Andererseits: Die Alternative — kein geregelter Zugang, kein Tourismus, keine Einnahmen — wäre für viele Batwa-Familien noch schlechter. Die Situation ist nicht gut. Sie ist ein pragmatischer Kompromiss unter schwierigen Bedingungen. Wer Gorilla-Trekking in Bwindi bucht und dabei auch eine Batwa-Führung einschließt, trägt direkt zur Einkommenssituation dieser Gemeinschaft bei — ein Aspekt, den viele Reisende kaum bedenken.
Im Rahmen des Community Benefit Sharing-Programms des ugandischen Nationalparksystems fließen außerdem Anteile der Permit-Einnahmen an lokale Gemeinden — theoretisch auch an Batwa-Gemeinschaften. Wie viel davon tatsächlich bei den Batwa ankommt, ist schwer nachzuverfolgen und wird von Beobachtern unterschiedlich bewertet.
Was ändert sich — und was bleibt offen?
Seit den 2000er-Jahren hat sich die Diskussion um Batwa-Rechte in Uganda verändert — wenn auch langsam. Internationale Organisationen wie Forest Peoples Programme, Minority Rights Group und lokale ugandische Gruppen dokumentieren die Situation der Batwa und fordern rechtlich verankerten Kulturzugang. Einzelne Pilotprojekte zeigen, dass geregelte, respektvolle Zugangsmechanismen funktionieren können.
Im Semuliki-Nationalpark im Westen Ugandas, der ebenfalls als traditionelles Batwa-Gebiet gilt, gibt es ähnliche Dynamiken. Die Frage, wie Naturschutz und indigene Rechte vereinbar sind, stellt sich hier wie dort ohne einfache Antwort. Was klar ist: Reiner Ausschluss — wie er 1991 praktiziert wurde — ist keine tragfähige Lösung. Die Batwa werden nicht verschwinden, und ihr Anspruch auf kulturelle Kontinuität ist moralisch und zunehmend auch rechtlich anerkannt.
Praktisch bedeutet das: Wer als Reisender Bwindi besucht und sich für dieses Thema interessiert, sollte lokale Guides fragen. In Buhoma gibt es Batwa-Kulturführer, die offen über die Geschichte der Umsiedlung, die aktuelle Situation und ihre persönlichen Erfahrungen berichten. Diese Gespräche sind wertvoller als jeder Lexikonartikel — und sie tragen dazu bei, dass das Thema sichtbar bleibt.
Auch die Infrastruktur rund um die Parks verändert sich. Bei meinem Stopp am Eingang des Murchison-Falls-Nationalparks im Oktober 2024 war die neue Straße das auffälligste Zeichen: Uganda investiert in seine Nationalparks als Tourismusdestinationen. Ob diese Investitionen auch den Menschen zugutekommen, die einst in diesen Parks lebten — das ist die entscheidende Frage, die sich jede Reisende und jeder Reisender stellen sollte.
Der Waldschutz in Bwindi ist notwendig und richtig. Die Berggorillas brauchen intakte Lebensräume. Doch Naturschutz und Gerechtigkeit müssen kein Widerspruch sein. Die Batwa waren die ersten Hüter dieses Waldes — und ihr Wissen, ihre Spiritualität, ihre Kulturstätten sind ein Teil des Erbes, das der Wald trägt. Wie dieses Erbe bewahrt werden kann, ohne die Schutzfunktion des Parks zu gefährden, ist eine der ungelösten Fragen der ugandischen Naturschutzpolitik. Sie verdient mehr Aufmerksamkeit — von Wissenschaft, Politik und Reisenden gleichermaßen.
Wer mehr über die Menschen rund um Bwindi erfahren möchte, findet auf der Seite Menschen in der Bwindi-Region weitere Hintergründe zu den verschiedenen Gemeinschaften, die hier leben und arbeiten.
Häufige Fragen
Dürfen die Batwa den Bwindi-Nationalpark betreten?
Formal ist das Betreten des Parks ohne Genehmigung für alle verboten — auch für die Batwa. In der Praxis gibt es jedoch geregelte Ausnahmen: Batwa-Gruppen können unter Aufsicht von UWA-Rangers bestimmte Bereiche des Parks besuchen, insbesondere im Rahmen von Kulturtourismus-Programmen. Eigenständigen, unregulierten Zugang zu ihren Kulturstätten haben sie nicht.
Warum wurden die Batwa aus dem Bwindi-Wald vertrieben?
Bei der Gründung des Bwindi Impenetrable National Park 1991 wurden die Batwa zwangsumgesiedelt, ohne Konsultation, ohne Entschädigung und ohne Landtitel. Ziel war es, den Regenwald als Lebensraum der Berggorillas zu schützen. Die Umsiedlung folgte einem damals weit verbreiteten Naturschutzmodell, das indigene Bevölkerungen aus Schutzgebieten ausschloss.
Was sind Batwa-Kulturstätten im Kontext des Bwindi-Waldes?
Batwa-Kulturstätten sind Orte im Regenwald mit spiritueller und kultureller Bedeutung: Höhlen für Initiationsrituale, heilige Quellen, Baumgruppen für Ahnenverehrung und Gräber älterer Gemeinschaftsmitglieder. Diese Stätten befinden sich im heutigen Nationalpark und sind nicht offiziell kartiert — ihr Wissen wird mündlich weitergegeben.
Können Reisende an Batwa-Führungen in Bwindi teilnehmen?
Ja. In Buhoma und anderen Gemeinden rund um den Park bieten Batwa-Gruppen Kulturführungen an. Diese sind Teil des Community-Tourismus und können über lokale Reiseveranstalter oder direkt vor Ort gebucht werden. Die Einnahmen gehen an die beteiligten Batwa-Familien. Eine solche Führung ist auch für Gorilla-Trekking-Reisende eine wertvolle Ergänzung.
Hat sich die Situation der Batwa seit 1991 verbessert?
Teilweise. Einzelne Projekte von NGOs, Kirchen und internationalen Organisationen haben die Lage verbessert: Es gibt Bildungsangebote, Gesundheitsprogramme und Einkommensmöglichkeiten durch Tourismus. Rechtlich gesehen haben die Batwa jedoch noch immer keinen formell anerkannten Kulturzugang zu ihren angestammten Gebieten im Wald. Armut, Diskriminierung und der Verlust kulturellen Gedächtnisses bleiben ernste Probleme.