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Batwa-Landrechte um Bwindi: Status & Forderungen

Batwa-Landrechte um Bwindi: Status & Forderungen

Landrechte der Batwa um Bwindi: Vertreibung 1991, aktuelle Forderungen von BDO, BIDO und BIEO, FPIC-Ausschluss und der Stand des Managementplans.

Die Batwa wurden 1991 zur Gründung des Bwindi-Nationalparks aus ihrem angestammten Wald vertrieben. Bis heute fordern ihre Organisationen Landrechte, Mitsprache und einen gerechten Anteil an den Einnahmen des Parks.

Zahlen im Überblick

  • 1991 — Jahr, in dem die Batwa bei der Gründung der Nationalparks Bwindi und Mgahinga aus ihrer angestammten Heimat vertrieben wurden.
  • ~1.400 — Geschätzte Zahl der Batwa, die heute in Siedlungen angrenzend an den Bwindi Impenetrable National Park leben.
  • 277 — Anzahl der Batwa-Haushalte in den Distrikten Kisoro und Kanungu rund um den Park.
  • 10% — Anteil der Projektmittel, den Batwa-Organisationen 2024 für ihre Gemeinschaften forderten.
  • 3 — Zahl der Batwa-geführten Organisationen (BDO, BIDO, BIEO), die Ende 2024 offizielle Beschwerden einreichten.

Die Vertreibung der Batwa 1991: Was geschah bei der Parkgründung?

Kurzantwort: 1991 wurden die Batwa bei der Gründung der Nationalparks Bwindi und Mgahinga aus dem Wald vertrieben, der über Generationen ihre Lebensgrundlage war.

Als Bwindi Impenetrable und Mgahinga Gorilla als Nationalparks ausgewiesen wurden, verloren die Batwa den Zugang zu dem Wald, in dem sie über Generationen gelebt hatten. Die Vertreibung erfolgte im Zuge des Naturschutzes, insbesondere zum Schutz der Berggorillas und ihres Lebensraums.

Diese Vertreibung 1991 bildet bis heute den historischen Ausgangspunkt für die Landrechtsforderungen der Batwa. Wie der Waldmanagement rund um Bwindi seither organisiert ist, prägt maßgeblich, welchen Zugang und welche Mitsprache die Batwa im und um den Park heute haben.

Da die Vertreibung lange vor heutigen Förderprojekten liegt, wird sie rechtlich anders behandelt als aktuelle Eingriffe in Landrechte — ein Punkt, der bei den aktuellen Forderungen der Batwa eine zentrale Rolle spielt.

Wo und wie leben die Batwa heute?

Kurzantwort: Rund 1.400 Batwa leben in etwa 277 Haushalten in Siedlungen an den Rändern des Bwindi Impenetrable National Park, mit eingeschränktem Zugang zu Waldressourcen.

Nach Angaben aus dem Vulnerable and Marginalized Groups Plan der ugandischen Regierung leben heute rund 1.400 Batwa in etwa 277 Haushalten in Siedlungen, die an den Bwindi Impenetrable National Park angrenzen. Diese Siedlungen liegen vor allem in den Distrikten Kisoro und Kanungu.

Der Zugang zu den Waldressourcen, von denen die Batwa früher lebten, ist stark eingeschränkt. Gleichzeitig sieht der Managementplan des Parks vor, die Batwa in ausgewählte Parktourismusprogramme einzubinden. Wie diese Einbindung konkret aussieht und welche Auswirkungen sie auf das Leben der Menschen rund um Bwindi hat, ist Gegenstand anhaltender Debatten zwischen Behörden, Naturschutzorganisationen und Batwa-Vertretern.

Direkte Zitate oder Erfahrungsberichte einzelner Batwa zu ihrer heutigen Lebenssituation liegen in den zugrunde liegenden Dokumenten nicht vor.

Die Beschwerden von 2024: Landrechte, Kulturzentrum und Mitspracherecht

Kurzantwort: Ende 2024 reichten die Organisationen BDO, BIDO und BIEO Beschwerden ein, weil ihre Forderungen nach Landrechten, einem Kulturzentrum, einem Sitz im Steuerkomitee und 10% der Projektmittel nicht berücksichtigt wurden.

Drei Batwa-geführte zivilgesellschaftliche Organisationen — die Batwa Development Organisation (BDO), die Bwindi Batwa Development Association (BIDO) und BIEO — reichten Ende 2024 offizielle Beschwerden ein. Im Kern ging es um vier Forderungen: die Anerkennung von Landrechten, den Bau eines Kulturzentrums, einen festen Sitz im Steuerkomitee sowie einen Anteil von 10 % der Projektmittel für Batwa-Gemeinschaften.

Nach den vorliegenden Angaben wurden diese Forderungen im betroffenen Projekt bislang nicht berücksichtigt. Welche der drei Organisationen welche Forderung mit welchem Nachdruck vertritt, ist aus den vorliegenden Quellen nicht im Detail differenziert.

Ob und wie die Beschwerden seit Ende 2024 bearbeitet wurden, ist auf Basis der vorliegenden Dokumente nicht nachvollziehbar. Ein aktueller Bearbeitungsstand für 2025 oder 2026 liegt nicht vor.

Wörtliche Zitate von Vertreterinnen und Vertretern der drei Organisationen sind in den vorliegenden Quellen nicht dokumentiert. Diese Seite verzichtet daher bewusst auf Zitate, um keine Aussagen zu erfinden.

Warum FPIC im IFPA-CD Projekt ausgeschlossen wird

Kurzantwort: Das IFPA-CD Projekt schließt das Prinzip der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC) aus, weil die Vertreibung der Batwa 1991 lange vor Projektbeginn lag — eine Begründung, die aus Sicht der Batwa-Forderungen umstritten ist.

Free Prior and Informed Consent (FPIC) ist ein international anerkanntes Prinzip, wonach indigene und lokale Gemeinschaften vorab informiert und um Zustimmung gebeten werden müssen, wenn Projekte ihr Land oder ihre Lebensgrundlage betreffen. Im IFPA-CD Projekt wird FPIC für die Batwa explizit ausgeschlossen.

Die offizielle Begründung: Das Projekt habe keine negativen Auswirkungen auf traditionelle Landrechte oder Kulturerbe der Batwa, da die maßgebliche Vertreibung bereits 1991 — also lange vor Projektbeginn — stattfand.

Diese Argumentation stammt aus einem offiziellen Regierungsdokument und stellt die Position der Projektträger dar. Sie ist nicht gleichzusetzen mit der Position der Batwa-Organisationen selbst, die genau die Fortwirkung dieser historischen Vertreibung als Grundlage ihrer aktuellen Landrechtsforderungen sehen. Die vorliegenden Quellen enthalten keine direkte Stellungnahme der Batwa-Organisationen zu dieser FPIC-Ausschlussbegründung.

Was der Managementplan des Parks für die Batwa vorsieht

Kurzantwort: Der General Management Plan 2014–2023 sah eine stärkere Beteiligung der Batwa an Parkprogrammen und eine gerechtere Einnahmeverteilung bis 2017 vor — inwieweit diese Ziele erreicht wurden, ist aus den Quellen nicht abschließend zu beurteilen.

Der General Management Plan des Bwindi Impenetrable National Park für die Periode 2014–2023 formuliert das Ziel, marginalisierte Gemeinden — insbesondere die Batwa — stärker in ausgewählte Parkprogramme einzubinden. Zudem sollte bis 2017 eine gerechtere Verteilung der Einnahmen unter den betroffenen Gemeinschaften gefördert werden.

Der Plan erkennt die kulturelle Bedeutung des Waldes für die Batwa und benachbarte Gemeinden ausdrücklich an und benennt zugleich Herausforderungen wie zunehmende menschliche Besiedelung, Druck durch Bergbau und unklare Parkgrenzen als Belastung für Naturschutz und lokale Bevölkerung.

Wie die allgemeine Einnahmeverteilung rund um Bwindi heute organisiert ist, beschreibt die Seite Community Benefit Sharing in Bwindi. Ob die im Managementplan formulierten Ziele für die Batwa konkret erreicht wurden, lässt sich anhand der vorliegenden Dokumente nicht abschließend belegen — die Beschwerden von 2024 deuten jedoch darauf hin, dass zentrale Forderungen der Batwa bis dahin nicht umgesetzt waren.

Häufige Fragen

Wann wurden die Batwa aus dem Bwindi-Wald vertrieben?

Die Batwa wurden 1991 vertrieben, als die Nationalparks Bwindi Impenetrable und Mgahinga Gorilla gegründet wurden. Der Wald, der zuvor ihre Lebensgrundlage war, wurde damit zum Schutzgebiet.

Wie viele Batwa leben heute rund um Bwindi?

Nach Angaben aus dem Vulnerable and Marginalized Groups Plan (2025) leben heute rund 1.400 Batwa in etwa 277 Haushalten. Sie siedeln in Gebieten angrenzend an den Bwindi Impenetrable National Park in den Distrikten Kisoro und Kanungu.

Was fordern Batwa-Organisationen aktuell?

Die Organisationen BDO, BIDO und BIEO forderten Ende 2024 die Anerkennung von Landrechten, den Bau eines Kulturzentrums, einen Sitz im Steuerkomitee sowie 10 % der Projektmittel für Batwa-Gemeinschaften. Nach den vorliegenden Angaben wurden diese Forderungen bislang nicht berücksichtigt, ein aktueller Stand für 2025/2026 liegt nicht vor.

Warum gilt für das Batwa-Projekt kein FPIC-Prinzip?

Das IFPA-CD Projekt begründet den Ausschluss von FPIC damit, dass die Vertreibung der Batwa 1991 lange vor Projektbeginn lag und das Projekt selbst keine negativen Auswirkungen auf Landrechte oder Kulturerbe habe. Dies ist die offizielle Position der Projektträger; die Batwa-Organisationen selbst haben sich dazu in den vorliegenden Quellen nicht direkt geäußert, sehen die historische Vertreibung aber als Grundlage ihrer heutigen Forderungen.

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