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VMGP 2025: Batwa-Prioritäten in Bwindi

VMGP 2025: Batwa-Prioritäten in Bwindi

VMGP 2025: Was der Vulnerable and Marginalized Groups Plan für die Batwa am Bwindi-Nationalpark bedeutet – Hintergrund, Zahlen und Stand des Prozesses.

Der Vulnerable and Marginalized Groups Plan (VMGP) regelt, wie die Batwa-Gemeinschaft rund um den Bwindi Impenetrable National Park am Tourismus beteiligt werden soll – 2025 wurde er nach mehreren Konsultationsrunden überarbeitet.

Zahlen im Überblick

  • 1.400 — So viele Batwa leben schätzungsweise in Siedlungen rund um den Bwindi Impenetrable National Park, verteilt auf die Distrikte Kisoro und Kanungu.
  • 277 — Anzahl der Batwa-Haushalte in den Gemeinden angrenzend an den Nationalpark.
  • 1991 — Jahr der Gründung des Bwindi Impenetrable National Park – die Batwa wurden damals aus ihrem angestammten Waldgebiet vertrieben, ohne Umsiedlungsplan oder Landkompensation.
  • 3 — Anzahl der Konsultationsphasen mit Batwa-Gemeinden, auf denen der VMGP basiert: Juni 2021, Juni 2022 und Juli/Dezember 2025.
  • 2014–2023 — Laufzeit des General Management Plan für den Bwindi Impenetrable National Park, der die Einbindung marginalisierter Gruppen wie der Batwa in Parkprogramme vorsieht.

Was ist der VMGP und warum wurde er 2025 überarbeitet?

Kurzantwort: Der Vulnerable and Marginalized Groups Plan (VMGP) ist ein Rahmenwerk der Republik Uganda, das den Schutz und die Beteiligung der Batwa an Programmen rund um den Bwindi-Nationalpark regeln soll. Er wurde auf Basis von drei Konsultationsphasen mit Batwa-Gemeinden entwickelt und zuletzt 2025 überarbeitet.

Der Vulnerable and Marginalized Groups Plan (VMGP) ist ein Planungsinstrument, mit dem die Beteiligung besonders schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen – in diesem Fall der Batwa – an Programmen des Bwindi Impenetrable National Park verbessert werden soll. Grundlage des Plans sind drei Phasen von Konsultationen mit Batwa-Gemeinden: im Juni 2021, im Juni 2022 sowie im Juli und Dezember 2025.

Diese mehrstufige Konsultation zeigt, dass der VMGP kein einmaliges Dokument ist, sondern ein Prozess, der wiederholt mit den betroffenen Gemeinden abgestimmt wird. Der Plan steht zudem im Zusammenhang mit dem General Management Plan des Bwindi Impenetrable National Park, der für die Planperiode bis 2023 die Beteiligung marginalisierter Gemeinden – insbesondere der Batwa – an ausgewählten Parkprogrammen vorsieht.

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine öffentlich belegten Angaben zu konkreten Umsetzungsergebnissen aus der dritten Konsultationsphase 2025 vor. Der VMGP 2025 ist daher als laufender Abstimmungs- und Umsetzungsprozess zu verstehen, dessen Ergebnisse sich noch entwickeln.

Die Batwa in Zahlen: Bevölkerung und Vertreibung

Kurzantwort: Rund 1.400 Batwa leben in etwa 277 Haushalten in den Distrikten Kisoro und Kanungu – sie wurden 1991 mit der Gründung des Nationalparks aus ihrem Waldgebiet vertrieben, ohne Umsiedlungsplan oder Landkompensation.

Nach Angaben zu den Batwa rund um Bwindi leben heute etwa 1.400 Menschen in rund 277 Haushalten in Siedlungen, die an den Bwindi Impenetrable National Park angrenzen. Diese Siedlungen verteilen sich auf die Distrikte Kisoro und Kanungu im Südwesten Ugandas.

Die Batwa gelten als indigene Waldbewohner der Region. Mit der Gründung des Bwindi Impenetrable National Park im Jahr 1991 wurden sie aus ihrem angestammten Waldgebiet vertrieben. Für diese Vertreibung gab es weder einen Umsiedlungsplan noch eine Landkompensation durch die Regierung. Diese Vertreibung prägt bis heute die wirtschaftliche und soziale Lage vieler Batwa-Haushalte in der Region.

Beteiligung der Batwa am Parktourismus und Kulturtourismus als Diversifizierung

Kurzantwort: Die Batwa haben nur eingeschränkten Zugang zu den Waldressourcen des Nationalparks, sollen aber aktiver in Tourismusprogramme eingebunden werden – auch um die einseitige Abhängigkeit vom Gorilla-Tourismus zu verringern.

Der Bwindi Impenetrable National Park hat für die Batwa eine besondere kulturelle Bedeutung, da ihr traditioneller Lebensunterhalt eng mit dem Wald verbunden war. Nach der Vertreibung 1991 ist ihr Zugang zu den Waldressourcen des Parks jedoch eingeschränkt. Der General Management Plan des Parks sieht vor, die Batwa aktiver in Parktourismusprogramme einzubinden.

Ein zentrales Thema dabei ist die Abhängigkeit des Bwindi-Tourismus vom Gorilla-Trekking. Diese Überabhängigkeit wird als Risiko für die wirtschaftliche Stabilität der Region eingeschätzt. Als eine mögliche Diversifizierungsmaßnahme ist Batwa-Kulturtourismus vorgesehen, der Besucherinnen und Besuchern zusätzliche, vom Gorilla-Trekking unabhängige Angebote bieten und gleichzeitig den Batwa neue Einkommensmöglichkeiten eröffnen soll.

Zur konkreten Rolle einzelner Organisationen bei der Umsetzung des VMGP sowie zu Zahlen über geschaffene Arbeitsplätze oder erfolgte Landkompensationen liegen derzeit keine belastbaren, öffentlich verifizierbaren Angaben vor.

Häufige Fragen

Was ist der VMGP für die Batwa in Bwindi?

Der Vulnerable and Marginalized Groups Plan (VMGP) ist ein Plan der Republik Uganda, der den Schutz und die stärkere Beteiligung der Batwa an Programmen des Bwindi Impenetrable National Park regeln soll. Er basiert auf drei Konsultationsphasen mit Batwa-Gemeinden: Juni 2021, Juni 2022 und Juli/Dezember 2025.

Wie viele Batwa leben heute rund um den Bwindi-Nationalpark?

Schätzungen gehen von rund 1.400 Batwa in etwa 277 Haushalten aus, die in Siedlungen in den Distrikten Kisoro und Kanungu angrenzend an den Bwindi Impenetrable National Park leben.

Warum wurden die Batwa aus dem Bwindi-Wald vertrieben?

Mit der Gründung des Bwindi Impenetrable National Park im Jahr 1991 wurden die Batwa aus ihrem angestammten Waldgebiet vertrieben. Es gab dabei weder einen Umsiedlungsplan noch eine Landkompensation durch die Regierung.

Ist der VMGP 2025 bereits vollständig umgesetzt?

Nein. Öffentlich belegte Angaben zu konkreten Umsetzungsergebnissen aus der dritten Konsultationsphase 2025 liegen bislang nicht vor. Der VMGP ist als laufender Prozess zu verstehen, dessen Umsetzung sich noch entwickelt – Aussagen über einen Abschluss oder vollständige Umsetzung lassen sich derzeit nicht belegen.

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